Barcode beantragen - was ist zu beachten?
Wenn man Barcodes nur für interne Zwecke (z. B. für die Inventarisierung von Gütern) nutzen
möchte, muss man nichts beantragen. Hier ist lediglich zu beachten, dass man den geeigneten
Barcode wählt - also einen solchen, der auch im Stande ist, alle benötigen Informationen zu transportieren
und auch von der Größe her passend ist.
Benötigt man allerdings einen Barcode bzw. Barcodes für Ware, die in den Handel kommt,
muss dieser beantragt werden. Dadurch entstehen Gebühren.
In Deutschland werden die Handelsstrichcodes von der
GS-1 verwaltet. Weitere Infos gibt es hier:
http://www.gs1-germany.de/content/index_ger.html